Laut einer Untersuchung anhand von Backwaren wurde festgestellt, dass die untersuchten Polyole bei gewöhnlicher Verwendung tatsächlich eine technologische Wirkung im Endprodukt haben und daher deklarationspflichtig sind.
Untersucht wurden konkret:
Verwendungszweck "Süßungsmittel":
Verwendungsweck "Feuchthaltemittel"
Quelle: Wissensforum Backwaren (Hrsg.): BMI aktuell – Sonderausgabe: Brot und Gesundheit. Düsseldorf 2007. Online verfügbar unter: https://wissensforum-backwaren.de/app/uploads/07_bmi_aktuell_sonder.pdf [Zugriff am 4. Mai 2025]. Backmittelinstitut Informationszentrale für Backmittel und Backgrundstoffe zur Herstellung von Brot und Feinen Backwaren e.V.
Unsere Einschätzung: Aufgrund der Wirkungsweise lässt sich schlussfolgern, dass die technologische Wirkungsweise vermutlich
1. ... bei allen Polyolen vorhanden ist. Eine vollständige Liste aller deklerationspflichtigen Polyole in der Lebensmittelindustrie finden Sie hier
2. ... bei allen Lebensmitteln gleich wirkt und die Ergebnisse über Backwaren hinaus angewendet werden können
Falls Sie ein Polyol wie z.B. Sorbit verwenden und sich nicht sicher sind, ob für eine Deklarationspflicht genug technologische Wirkung vorhanden ist, empfiehlt es sich, die Verwendung dennoch anzugeben.
Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) verbreitet fragwürdige Informationsblätter, in welchen behauptet wird, dass bei der Verwendung von Sorbit als Stabilisator keine Deklaration erforderlich wäre.
Es liegen jedoch keine Beweise oder Hinweise vor, die diese Sichtweise bestätigen.
Sorbit sollte daher auch beim Verwendungszweck Stabilisator angegeben werden.
Für eine fehlende Deklaration haftet in jedem Fall der Hersteller oder der Gastronom, während sich der DEHOGA mit einem Haftungsausschluss unter ihren Informationsblättern aus der Haftung zieht. Zudem unterschlägt der DEHOGA elf deklarationspflichtige Polyole.
Falls Sie ein Polyol wie z.B. Sorbit verwenden und sich nicht sicher sind, ob für eine Deklarationspflicht genug technologische Wirkung vorhanden ist, empfiehlt es sich, die Verwendung dennoch anzugeben.
Project Desweet setzt sich für einen bewussteren Umgang mit Süßungsmitteln im Gastgewerbe und der Lebensmittelindustrie ein und hilft Betroffenen einer Sorbit-Intoleranz.
Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Informationen und Meinungen werden nach unserem bestem Wissen getätigt, haben jedoch keinen Anspruch auf eine wissenschaftliche oder medizinische Auseinandersetzung.
Gestaltung, Entwicklung, Sponsoring: myWP.io